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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) & Hausordnung für Konzertveranstaltungen
1. Geltungsbereich & Vertragspartner
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Besuch von Veranstaltungen, die von [Ihr Name / Firmenname], [Ihre Anschrift] (nachfolgend „Veranstalter“) durchgeführt werden.
- Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte sowie dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erkennt der Besucher diese AGB als verbindlich an.
2. Ticketkauf & Einlass
- Der Ticketverkauf erfolgt über externe Vertriebspartner (z. B. [Name des Anbieters, z. B. Eventim / Eventbrite]). Für die Kaufabwicklung und Zahlungsmodalitäten gelten ergänzend die AGB des jeweiligen Ticketanbieters.
- Jede Eintrittskarte berechtigt eine Person zum Einlass zur gewählten Veranstaltung.
- Beim Einlass ist das Ticket in ausgedruckter oder digitaler Form (auf dem Smartphone) vorzuzeigen. Der Barcode/QR-Code muss gut lesbar sein.
- Ein Anspruch auf Einlass besteht nur mit einem gültigen Ticket. Beschädigte oder verfälschte Tickets verlieren ihre Gültigkeit
3. Jugendschutz
- Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) der Bundesrepublik Deutschland in der jeweils gültigen Fassung
4. Hausrecht & Verhaltensregeln auf dem Gelände
- Der Veranstalter bzw. das von ihm beauftragte Sicherheits- und Ordnungspersonal übt auf dem gesamten Veranstaltungsgelände das Hausrecht aus.
- Den Anweisungen des Sicherheitspersonals ist unverzüglich Folge zu leisten.
- Verbotene Gegenstände: Es ist strikt untersagt, folgende Gegenstände auf das Veranstaltungsgelände mitzubringen:
- Waffen jeglicher Art sowie gefährliche Gegenstände (z. B. Messer, Pyrotechnik, Laserpointer)
- Professionelles Foto-, Video- und Tonaufnahmegerät (ohne vorherige Akkreditierung)
- Eigene Speisen und Getränke (ausgenommen medizinisch notwendige Nahrungsmittel)
- Drogen und unzulässige Substanzen
- Das Sicherheitspersonal ist berechtigt, beim Einlass Sicherheitskontrollen (Taschenkontrollen, Bodychecks) durchzuführen. Bei Weigerung kann der Zutritt ohne Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises verweigert werden.
- Personen, die stark alkoholisiert sind, unter Drogeneinfluss stehen oder durch gewalttätiges bzw. rassistisches Verhalten auffallen, können vom Veranstaltungsgelände verwiesen werden.
5. Lautstärke & Gehörschutz
- Bei der Veranstaltung können aufgrund von Musik- und Soundwiedergabe hohe Lautstärken erreicht werden, die ein Risiko für Gehörschäden darstellen können.
- Der Veranstalter empfiehlt dringend die Verwendung von Gehörschutz (z. B. Ohrstöpseln), insbesondere bei Aufenthalt in der Nähe der Lautsprecheranlagen.
- Für etwaige Gehörschäden übernimmt der Veranstalter keine Haftung, es sei denn, ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
6. Foto-, Video- und Tonaufnahmen
- Auf der Veranstaltung werden Foto- und Videoaufnahmen für Zwecke der Berichterstattung, Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation angefertigt.
- Die Aufnahmen können auf den Online-Kanälen (Website, Social Media) sowie in Printmedien des Veranstalters veröffentlicht werden.
- Nähere Informationen zur Datenverarbeitung sowie zu Ihren Rechten (inkl. Widerspruchsrecht) entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen des Veranstalters unter [Link zur Datenschutzerklärung].
7. Absage, Abbruch oder Verlegung der Veranstaltung
- Bei Absage der Veranstaltung vor Beginn richten sich die Rückabwicklung und Rückerstattung der Ticketkosten nach den Bedingungen des jeweiligen Ticketanbieters, über den das Ticket erworben wurde.
- Wird die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z. B. Unwetter, behördliche Anordnungen) oder wegen Krankheit von Künstlern verlegt, behalten die Tickets ihre Gültigkeit für den Ausweichtermin.
- Muss die Veranstaltung nach Beginn aus Gründen höherer Gewalt abgebrochen werden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises.
8. Haftungsbeschränkung
- Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
- Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.
- Für Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Kleidung oder Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen, sofern dem Veranstalter nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
9. Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt
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